Was gibts neues
Kurabgabe und Verwarngelder
Wie schon im Vorfeld gedacht, hat die Stadt Mirow ihre Kurabgabensatzung am 11.05.2021 geändert. Unter dem Bürgerinformationssystem allris ist die Beschlussvorlage allgemein einsehbar.
Die Begründung habe ich für alle nachstehend noch mal raus kopiert. Damit kann sich jeder Gast selbst ein Urteil darüber bilden, ob die Verwarngelder der Stadt rechtlich richtig sind. Wir jedenfalls klagen weiter und hoffen, dass wir auch bald eine Entscheidung vor Gericht bekommen.
Sollten wir Neuigkeiten bekommen, werden wir wieder alles veröffentlichen.
Eure Familie Mottkowski
Begründung:
Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald (3 B 1908/20 HGW) vom 25.02.2021 wurde die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Haftungsbescheid eines Antragstellers angeordnet. Das Gericht ordnet die aufschiebende Wirkung an, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, oder wenn die Vollziehung für den Abgabepflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Das Gericht hat ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung der Gemeinde Priepert über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung – KAS) vom 23. April 2019. Da die Satzung der Stadt Mirow nahezu wortgleich beschlossen wurde, würden auch hier ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Eine kommunale Kurabgabensatzung hat bei der Festlegung der Abgabentatbestände die Vorgaben des § 11 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg – Vorpommern (KAG M-V) zu beachten. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V wird die Kurabgabe von allen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht, oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht. Ist eine dauerhafte Nutzung der Wohnlaube gemäß § 20a Nr. 8 Bundeskleingartengesetz möglich, gilt derjenige als ortsfremd, der sie zu Wohnzwecken nutzt, oder Dritten dazu überlässt. Dieser gesetzlich festgelegte Kreis der Abgabenschuldner darf weder erweitert, noch beschränkt werden (OVG Greifswald, Urt. v. 21.10.2019 – 1 K 147/16 -, juris Rn. 51).
Dem werden die in § 4 Abs. 1 Buchstabe b) und d), in der z.Z. gültigen Fassung der Kurabgabesatzung (KAS), genannten Befreiungen nicht gerecht. Die o.g. landesgesetzgeberische Entscheidung unterläuft die KAS, wenn sie in § 4 Abs. 1 Buchstabe b) und d) ortsfremde Personen von der Abgabenpflicht befreit.
In Einhaltung der landesgesetzgeberischen Entscheidungen wurden die geregelten Befreiungen gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe b) und d) mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow ersatzlos gestrichen.
Ferner wurden unter § 13, der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow, die Ordnungswidrigkeiten einzeln aufgelistet und dargestellt.
Zuletzt geändert am: 14.05.2021 um 19:49
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Demnächst unterschreibe ich nicht mehr irgendwas beim Campingplatz...uns wurde suggeriert, dass das alles so seine Ordnung hat und da nichts mehr nachkommt... Ich bin gelinde gesagt etwas enttäuscht!
Echt sch... sowas
Ich habe mich beim Unterschreiben der Liste NICHT gedrängt gefühlt. Vielmehr finde ich das Verhalten der Behörde unmöglich. Es ist noch nicht endgültig entschieden, aber sie verschicken schon mal Verwarngelder.
Ich finde es gut und richtig, wenn Bürger (in diesem Fall Campingplatzbesitzer) nicht alles "von oben" akzeptieren.
Also liebe Campingplatzbetreiber
Danke für Euren Mut nicht alles hinzunehmen und Viel Erfolg
Mich ärgert nun viel mehr, dass 30,-€ dann doch wieder zu wenig sind, um dafür einen Rechtstreit zu beginnen und die Behörde sich somit ein Recht verschafft, ohne ein Recht zu haben.
Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und freuen uns schon sehr auf unseren diesjährigen Besuch auf dem Campingplatz.
Guten Tag Frau Krüger,
hiermit möchten wir in alle 3 Fällen, (siehe anlage) Widerspruch anliegen: § 13 der Kurabgabensatzung dem Bestimmtheitsgebot widerspricht. Unter anderem, es ist unsere Verständnis, dass dieses ein laufenden Verfahren ist, und bitte abstand zu nehmen, weitere Verwarnung bzw. Verwarnungsgeld/Anhörungen uns zu kommen zu lassen.
Ich habe zu der Angelegenheit 2 Fragen, die Sascha vielleicht hier beantworten sollte.
1. Wogegen genau richtet sich Eure Klage?
2. Wie wird das in der kommenden Saison bei Euch mit der Kurabgabe laufen?
Ich bitte um ehrliche Antwort. Schließlich sind alle Betroffenen unverschuldet oder unwissend in einen Rechtsstreit zw. der Kommune und Euch geraten und baden das jetzt finanziell aus.
MfG
Norbert
jetzt 30 Euro Verwarngeld.
Aber ich komme trotzdem wieder wenn Corona mich lässt.
Jürgen aus NF
Die erste Verwarnung war mit 2x30€ "dotiert". Nach Rücksprache mit Sascha, erstmal nur mit den eigenen Daten geantwortet und nicht gezahlt...
Im zweiten "gelben Brief" mit persönlicher Zustellung wurden dann schon 2×58€ gefordert...
Haben sofort die im ersten Brief geforderten 2x30€ gezahlt...Thema erledigt, nun ist Ruhe, Urlaub kann kommen, freuen uns :-)
Auch wenns 2x58€ gewesen wären....sportlich nehmen, kurz ärgern und zahlen....der Sarg hat kein Regal.
Vielleicht ist die Klage ja auch erfolgreich, wir haben unser Geld in den Sand gesetzt und bekommen es nie wieder. Dann ist das halt so, mal gewinnt man, mal verliert man.
Recht hin, Recht her, Recht haben, Recht bekommen.
Das etwas nicht stimmt mit der Kurtaxe ist ja offensichtlich, und das wir im letzten Jahr darauf hingewiesen wurden war völlig legitim, nett und fair.
Wir und jeder Andere konnte zu jeder Zeit frei entscheiden ob er mit seinem Widerspruch ein kleines (weiteres) Risiko eingeht oder einfach zahlt.
Aber im Nachhinein rummeckern ist gegenüber Familie Mottkowski absolut inakzeptabel.
Schöne Grüsse
Familie Kämpf
Kurz zu den Fakten:
1. Die Satzung der Stadt Mirow ist unwirksam. Ein anhängiges Verfahren wird dies bestätigen.
2. Auch die Stadt Mirow weiß das! Sie hat die Satzung am 11. Mai 2021 "vorsorglich" geändert und die strittigen Punkte korrigiert.
3. Die verschickten Owi sind Amtsmissbrauch, Nötigung im Amt und Rechtsbeugung.
Alle diese Informationen finden Sie hier unter "Was gibts neues", auch Hilfestellung im Wortlaut, für einen einfachen Widerspruch, alles aufbereitet von Familie Mottkowski.
Natürlich ist für Sie nach Bezahlung der Owi alles erledigt, aber selbst wenn das Gericht so entscheidet, wie erwartet, ist Ihr Geld dann weg.
wenn ich alles richtig verstanden habe
ist da Rechtlich noch nichts geklärt.
Sprich bei Nichtzahlung wird es immer teurer eine Rechtssicherheit gibt es für die Verwarnten nicht.
Oder Verlässliche Tipps.
Grüße auch an das Amt Kleinseenplatte
wenn Sie keine Touristen wollen sollen Sie halt wieder einen Zaun ziehen und wenn Sie Geld brauchen halt was Arbeiten, so wie jeder Andere auch.
Gruß Andi
P.S. ein wenig ungeschickt habt Ihr das schon eingefedelt wenn ich eine kleine Kretik anbringen darf
Wir möchten aber auch deutlich sagen das es jedem seine persönliche Entscheidung war den Verzicht auf Kurabgabe zu unterschreiben .
Der Campingplatzbetreiber hat uns zu keiner zeit dazu gedrängt , sondern nur den Sachverhalt dazu dargelegt .
Motte und seinem Team wünschen wir jedenfalls das allerbeste .
Nach neun Monaten eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit zu ahnden, dazu noch in unverhältnismäßiger Höhe (Aufenthalt → Kurabgabe → Verwarngeld) ist schon seltsam, aber das sind die Gedanken eines normalen Bürgers.
Für unseren 2. Aufenthalt haben wir jetzt die Einstellungsmitteilung vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte erhalten: "... nach Eingang und Prüfung Ihres Widerspruchs ...".
Nun warten wir die Entscheidung zu unserem 1. "Vergehen" ab.
Bis bald wieder bei Euch auf dem Platz
Tom & Yvonne
Auch wir sind nun leider betroffen - wenn ich die vorige Nachricht richtig verstanden habe, hatten Sie mit einem Widerspruch Erfolg? Darf ich fragen, wie Sie diesen formuliert haben?
Bzgl. der Aufforderung durch die Campingplatzbetreiber: Hier wurden wir weder genötigt, noch wurde eindringlich darauf gepocht, das zu Unterschreiben und die Abgabe nicht zu zahlen. Ich wurde sehr neutral über den Sachverhalt informiert und habe für mich eine fundierte Entscheidung getroffen. Das Vorgehen der Stadt Mirow find eich äußerst fragwürdig und sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich nicht rechtens ist, hoffe ich , eine dass entsprechende Entschuldigung erfolgt. Der Familie Motte wünsche ich viel Kraft und Erfolg in dieser Sache!
Mit vielen Grüßen aus Kiel und auf einen baldigen Urlaub am Rätzsee
Michel
Ergebnis:
Owi 2 Personen x 30 Euro = 60 Euro x 5 Besuche = 300 Euro
Jeweils Widersprochen!
jetzt:
Bußgeld 2 Personen x 58,50 Euro = 117 Euro x 5 Besuche = 585 Euro
Jeweils Widersprochen!
Gestern lag wieder Post vom "AMT" im Briefkasten " Einstellungsmitteilung", kein Wort der Entschuldigung. Für mich nach wie vor Amtsmißbrauch und Nötigung..., weiß nicht, wer schon alles aus Angst gezahlt hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Michel
Dort gibt es Passagen, die man rauskopiert fast komplett fertig benutzen kann, ... man muss sich aber die Zeit nehmen, alles einmal zu lesen...
Obwohl sie frühere Einsprüche bereits einstellen, machen sie gleichzeitig munter weiter mit den Verwarngeldern. Das ist echt krass.
Mein Einspruch ist unterwegs.
Danke für die hilfreichen Infos, und weiterhin viel Erfolg.
Wolfgang
ich finde es persönlich ihrerseits sehr schade unwissende Besucher und Touristen mMn fragwürdig aufzuklären und für Ihren Rechtsstreit zu instrumentalisieren. Ja, jeder kann frei handeln und kann bei Ihnen die Kurtaxe zahlen, jedoch wird man zweifelsohne durch Ihr Team in die Irre geführt.
Ich hoffe Ihr „Streit“ um die Kurtaxe, in den Sie so viel Ihrer Lebenszeit stecken, geht bald vorbei und Sie reflektieren Ihre Handlungsweisen.
Alles gute und viel Erfolg ;)
Eine woche Zeit zum zahlen sonst geht es an Staatsanwaltschaft.
leider sind auch wir betroffen vom Amt Mirow und haben für eine Übernachtung 16-17.08.2020 eine OWI in Höhe von 2 x 30,-€ im Mai 2021 erhalten. Im Ergebnis unserer Anhörung erhielten wir nun Post vom Amt Mirow, dass unsere vorgebrachten Gründe es nicht rechtfertigen die Verwarnung zurückzunehmen. Somit kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Es würde uns schon sehr interessieren, da bei anderen Urlaubern vom Amt Mirow die Verfahren eingestellt wurden, mit welcher Elle hier gemessen wird und ggf. worauf sich andere Urlauber bezogen haben.
Der Fakt und die Ursache dürften ja gleich sein, wenn es um den Widerspruch zur Kurabgabe in 2020 geht.
Darüber hinaus wäre es treffend auch vom Betreiber wieder einmal ein paar sehr aktuelle Informationen zum Stand der Dinge in der Rechtsprechung zu erhalten und ggf. die Möglichkeit zu eröffnen, dass die Betroffenen auch mal direkt miteinander kommunizieren könnten.
Viele Grüße
Fam. Sen / Kun
Gruß Norbert Hahn
Die Dame an eurer Anmeldung hat uns damals erzählt, dass die Unterschrift des Widerspruchs keine Folgen hätte. Nach knapp 40km mit dem Kajak durch die Sommersonne und entsprechender Erschöpfung, habe ich mich naiverweise dazu hinreißen lassen, den Wisch zu unterschreiben. Auf dem vorformulierten Widerspruch gab es keinen Hinweis auf mögliche Sanktionen.
Ich finde es schade, dass ihr den Streit mit der Stadt Mirow, so berechtigt er auch sein mag, auf dem Rücken eurer Gäste austragt.
Sollte mein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch nicht fruchten, werde ich eventuelle Regressansprüche gegen euch prüfen.
und ich spiele das Spiel bis zum Schluß.
Sollen die mich halt verklagen wegen 3 Euro, aus denen inszwischen angeblich 58 Euro geworden sind.
Wie immer - die Stadt Mirrow wird mich nie wieder sehen - es gibt auch andere schöne Plätze.
Da würde mich sehr interessieren, wieviele Betroffene es noch gibt, um z.B. abschätzen zu könne, wie viel Aufwand das Amt noch veranstalten wird, um an die paar Kröten zu kommen.
Zudem wäre es auch sehr hilfreich, wenn wir wüssten, was aktuell an der rechtlichen Front gerade geschieht.
Ich halte die Drohungen des Amtes für reines Säbelrasseln.
Wir dürfen die Drohung "... wird an die Staatsanwaltschaft übergeben" nicht als richterliches Urteil ansehen!
Kein Gericht wird ein Prozess zulassen, ohne Aussicht auf Erfolg.
Warum bei mir beispielsweise vier Bescheide aufgehoben worden sind, und einer nicht, soll mir ein Staatsanwalt gerne mal erklären.
Ich denke, auf so eine windige Sache lässt sich kein Gericht ein.
wie Sie schrieben wurde Ihr Verfahren eingestellt. Wie viele Andere würden wir gerne wissen mit welcher Begründung Sie im Widerspruch herangegangen sind und wie der Text vom Amt Mirow zur Einstellung lautet.
Es wäre sicher nicht nur für uns eine große Hilfe sondern für alle anderen auch.
Zur Zeit kommt es mir so vor als ob hier jeder für sich alleine kämpfen muss und kein Zusammenhalt in dieser Sache besteht.
Natürlich kann hier auch jemand anderes seine Daten einstellen. Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes und damit alle persönlichen Dinge schwärzen einschließlich der Aktenzeichen.
Es wäre allen eine Hilfe.
Für ein Feedback wären wir als Betroffene aus dem August 2020 dankbar.
Viele Grüße
Ich verstehe nicht, wie einige eine Einstellung erreicht haben und andere nicht? Da bei uns keine Gründe oder dergleichen angegeben wurden, habe ich das Gefühl die Sachbearbeiterin hat sich unser Schreiben nicht einmal durchgelesen.
Jetzt sollen wir innerhalb einer Woche bezahlen, oder der Vorgang wird über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet.
Wer ist noch in dieser Situation? Wie habt ihr euch verhalten?
Kann jemand sagen, was die potenziellen Konsequenzen sind?
Wir tendieren zu überweisen, damit der Spuk ein Ende hat. Wobei es sehr bitter ist wegen 2 nicht gezahlten Euros, 117 € zahlen zu müssen. Wäre mit klar gewesen was ich unterschreibe, hätte ich die 2€ Kurtaxe gezahlt. Auf allen anderen Campingplätzen habe ich dies auch getan…
Norbert+Bärbel
Aus den OWI Schreiben wurden auch bei uns drei Bußgeldbescheide - allem haben wir widersprochen.
Bisher aber noch keine weiteren Schreiben aus Mirow erhalten.
Auch für uns stellt sich die Frage: Können wir uns als betroffene zusammenschliessen? Wie ist das möglich? Hat jemand eine Kontakrmöglichkeit, die er/sie heir angeben kann, darf und möchte?
Und vor allem: Wie war die Herangehensweise der Betroffenen, die berets den Einstellungsbescheid erhalten haben? Es wäre schön, wenn wir uns gegenseitig unterstützen.
Liebe Grüße und einen schönen Abend!
Ich mache ein Schild an unseren Camper mit der Aufschrift Kurtaxe ???
Gruß Dirk.
ja es sieht so aus als ob das Amt munter weiter macht mit der Erhebung seiner Forderungen. Doch scheinen hier auch weitere eklatante Fehler im Detail zu liegen.
Leider sind wir immer noch betroffen mit den Forderungen des Amtes und erhielten am 05.08.2021 eine Ablehnung unseres Einspruches zum erhobenen Bußgeldbescheid.
Inhaltlich erscheint der Text eine Standartformulierung zu sein: "vorgebrachte Gründe es nicht rechtfertigen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen"
Es ist kein Bezug zu den eingebrachten Begründungen enthalten, somit ist dies eine reine Willkür und hat rechtlich betrachtet keinen Bestand.
Weiter heißt es:"....Bußgeld innerhalb einer nach Erhalt des Schreibens einzahlen, leitet die Verwaltungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zu Entscheidung weiter".
Ja und dann müsste von dort ein Verfahren eingeleitet werden. Dies ist sehr stark zu bezweifeln da es bereits in gleicher Sache Rücknahmen der Bußgeldbescheide gab bzw. da die Kurabgabensatzung aus 2020 nicht rechtskonform war.
Abschließend sei erwähnt das keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist.
Siehe Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 58
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.
Da die Bescheide in dieser Sache wohl alle gleich in der Textform aus dem Drucker des Amtes Mirow kommen dürfte es interessant gewesen sein diesen Kommentar zu lesen.
Schade ist nur das jeder für sich alleine in dieser Sache ist und der Campingplatzbetreiber keine Plattform nach der DSGVO anbietet damit die Betroffenen dort untereinander direkt kommunizieren können.
Beste Grüße aus dem Norden in 18059 bei Rostock
Carola und Stephan