Was gibts neues

Kurabgabe und Verwarngelder

Veröffentlicht von Karo am 14.05.2021

Wie schon im Vorfeld gedacht, hat die Stadt Mirow ihre Kurabgabensatzung am 11.05.2021 geändert. Unter dem Bürgerinformationssystem allris ist die Beschlussvorlage allgemein einsehbar.

Die Begründung habe ich für alle nachstehend noch mal raus kopiert. Damit kann sich jeder Gast selbst ein Urteil darüber bilden, ob die Verwarngelder der Stadt rechtlich richtig sind. Wir jedenfalls klagen weiter und hoffen, dass wir auch bald eine Entscheidung vor Gericht bekommen.

Sollten wir Neuigkeiten bekommen, werden wir wieder alles veröffentlichen.

 

Eure Familie Mottkowski

 

Begründung:

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald (3 B 1908/20 HGW) vom 25.02.2021 wurde die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Haftungsbescheid eines Antragstellers angeordnet. Das Gericht ordnet die aufschiebende Wirkung an, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, oder wenn die Vollziehung für den Abgabepflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Das Gericht hat ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung der Gemeinde Priepert über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung – KAS) vom 23. April 2019. Da die Satzung der Stadt Mirow nahezu wortgleich beschlossen wurde, würden auch hier ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Eine kommunale Kurabgabensatzung hat bei der Festlegung der Abgabentatbestände die Vorgaben des § 11 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg – Vorpommern (KAG M-V) zu beachten. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V wird die Kurabgabe von allen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht, oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht. Ist eine dauerhafte Nutzung der Wohnlaube gemäß § 20a Nr. 8 Bundeskleingartengesetz möglich, gilt derjenige als ortsfremd, der sie zu Wohnzwecken nutzt, oder Dritten dazu überlässt. Dieser gesetzlich festgelegte Kreis der Abgabenschuldner darf weder erweitert, noch beschränkt werden (OVG Greifswald, Urt. v. 21.10.2019 – 1 K 147/16 -, juris Rn. 51).

Dem werden die in § 4 Abs. 1 Buchstabe b) und d), in der z.Z. gültigen Fassung der Kurabgabesatzung (KAS), genannten Befreiungen nicht gerecht. Die o.g. landesgesetzgeberische Entscheidung unterläuft die KAS, wenn sie in § 4 Abs. 1 Buchstabe b) und d) ortsfremde Personen von der Abgabenpflicht befreit.

 

In Einhaltung der landesgesetzgeberischen Entscheidungen wurden die geregelten Befreiungen gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe b) und d) mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow ersatzlos gestrichen.

 

Ferner wurden unter § 13, der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow, die Ordnungswidrigkeiten einzeln aufgelistet und dargestellt.

Zuletzt geändert am: 14.05.2021 um 19:49

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Kommentare

Verwarngeld!
von Gast am 22.05.2021 um 09:27
Hallo, wir haben heute ein Schreiben der Stadt Mirow bekommen und müssen JEWEILS 40 Euro Verwarngeld bezahlen!!! Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich lieber die Kurabgabe von 15 Euro bezahlt...!!! Das finde ich schon ziemlich heftig!!!
Demnächst unterschreibe ich nicht mehr irgendwas beim Campingplatz...uns wurde suggeriert, dass das alles so seine Ordnung hat und da nichts mehr nachkommt... Ich bin gelinde gesagt etwas enttäuscht!
Verwarngeld
von Gast am 25.05.2021 um 11:06
Bei uns auch so, nun dürfen wir zwei mal 40€ zahlen anstatt ein paar Euro Kurtaxe! Beim Abrechnen am Campingplatz hat’s geheißen das müsst ihr nicht zahlen das passt schon.
Echt sch... sowas
Verwarngeld
von Gast am 25.05.2021 um 17:06
Wir gehören auch zu denen, die Post vom "Amt" bekommen haben.
Ich habe mich beim Unterschreiben der Liste NICHT gedrängt gefühlt. Vielmehr finde ich das Verhalten der Behörde unmöglich. Es ist noch nicht endgültig entschieden, aber sie verschicken schon mal Verwarngelder.

Ich finde es gut und richtig, wenn Bürger (in diesem Fall Campingplatzbesitzer) nicht alles "von oben" akzeptieren.

Also liebe Campingplatzbetreiber
Danke für Euren Mut nicht alles hinzunehmen und Viel Erfolg
Verwarngeld
von Gast am 25.05.2021 um 18:05
Mich ärgern die 30,-€ Verwarngeld ebenso. Natürlich wäre ich stattdessen mit 1€ Kurtaxe günstiger weggekommen. Doch hier geht es um das Prinzip.
Mich ärgert nun viel mehr, dass 30,-€ dann doch wieder zu wenig sind, um dafür einen Rechtstreit zu beginnen und die Behörde sich somit ein Recht verschafft, ohne ein Recht zu haben.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und freuen uns schon sehr auf unseren diesjährigen Besuch auf dem Campingplatz.
Verwarnung mit Verwarnungsgeld Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
von Gast am 26.05.2021 um 07:41
Guten Tag und vielen Dank für die schöne Zeit bei Euch (immer wieder) wir finden es Richtig gegen an zu gehen und nicht immer nur meckern und nichts tun, wir haben eben gerade Wiederspruch angelegt. VIEL GLÜCK!! Bis Bald

Guten Tag Frau Krüger,

hiermit möchten wir in alle 3 Fällen, (siehe anlage) Widerspruch anliegen: § 13 der Kurabgabensatzung dem Bestimmtheitsgebot widerspricht. Unter anderem, es ist unsere Verständnis, dass dieses ein laufenden Verfahren ist, und bitte abstand zu nehmen, weitere Verwarnung bzw. Verwarnungsgeld/Anhörungen uns zu kommen zu lassen.
Fragen
von Gast am 26.05.2021 um 14:45
Wir sind auch Betroffene. Gegen ein Verwarngeld habe ich Widerspruch eingelegt und habe nun auch noch Verwaltungsgebühren am Hals, das andere habe ich bezahlt.
Ich habe zu der Angelegenheit 2 Fragen, die Sascha vielleicht hier beantworten sollte.
1. Wogegen genau richtet sich Eure Klage?
2. Wie wird das in der kommenden Saison bei Euch mit der Kurabgabe laufen?
Ich bitte um ehrliche Antwort. Schließlich sind alle Betroffenen unverschuldet oder unwissend in einen Rechtsstreit zw. der Kommune und Euch geraten und baden das jetzt finanziell aus.
MfG
Norbert
Verwarnungsgeld
von Gast am 26.05.2021 um 16:24
Bin schon ziemlich sauer statt 7 Euro Kurabgabe
jetzt 30 Euro Verwarngeld.
Aber ich komme trotzdem wieder wenn Corona mich lässt.

Jürgen aus NF
Kurtaxe usw...
von Gast am 26.05.2021 um 19:19
Wir sind 2 x betroffen :-)

Die erste Verwarnung war mit 2x30€ "dotiert". Nach Rücksprache mit Sascha, erstmal nur mit den eigenen Daten geantwortet und nicht gezahlt...
Im zweiten "gelben Brief" mit persönlicher Zustellung wurden dann schon 2×58€ gefordert...

Haben sofort die im ersten Brief geforderten 2x30€ gezahlt...Thema erledigt, nun ist Ruhe, Urlaub kann kommen, freuen uns :-)
Auch wenns 2x58€ gewesen wären....sportlich nehmen, kurz ärgern und zahlen....der Sarg hat kein Regal.
Vielleicht ist die Klage ja auch erfolgreich, wir haben unser Geld in den Sand gesetzt und bekommen es nie wieder. Dann ist das halt so, mal gewinnt man, mal verliert man.


Recht hin, Recht her, Recht haben, Recht bekommen.
Das etwas nicht stimmt mit der Kurtaxe ist ja offensichtlich, und das wir im letzten Jahr darauf hingewiesen wurden war völlig legitim, nett und fair.
Wir und jeder Andere konnte zu jeder Zeit frei entscheiden ob er mit seinem Widerspruch ein kleines (weiteres) Risiko eingeht oder einfach zahlt.

Aber im Nachhinein rummeckern ist gegenüber Familie Mottkowski absolut inakzeptabel.


Schöne Grüsse
Familie Kämpf

Qwi
von Gast am 27.05.2021 um 10:35
Sie finden jede Unterstützung auf diesen Seiten!

Kurz zu den Fakten:

1. Die Satzung der Stadt Mirow ist unwirksam. Ein anhängiges Verfahren wird dies bestätigen.

2. Auch die Stadt Mirow weiß das! Sie hat die Satzung am 11. Mai 2021 "vorsorglich" geändert und die strittigen Punkte korrigiert.

3. Die verschickten Owi sind Amtsmissbrauch, Nötigung im Amt und Rechtsbeugung.

Alle diese Informationen finden Sie hier unter "Was gibts neues", auch Hilfestellung im Wortlaut, für einen einfachen Widerspruch, alles aufbereitet von Familie Mottkowski.

Natürlich ist für Sie nach Bezahlung der Owi alles erledigt, aber selbst wenn das Gericht so entscheidet, wie erwartet, ist Ihr Geld dann weg.
Verwarnung
von Gast am 27.05.2021 um 19:00
Hallo auch wir sollen2x30€ bezahlen
wenn ich alles richtig verstanden habe
ist da Rechtlich noch nichts geklärt.
Sprich bei Nichtzahlung wird es immer teurer eine Rechtssicherheit gibt es für die Verwarnten nicht.
Oder Verlässliche Tipps.
Grüße auch an das Amt Kleinseenplatte
wenn Sie keine Touristen wollen sollen Sie halt wieder einen Zaun ziehen und wenn Sie Geld brauchen halt was Arbeiten, so wie jeder Andere auch.
Gruß Andi
P.S. ein wenig ungeschickt habt Ihr das schon eingefedelt wenn ich eine kleine Kretik anbringen darf
Verwarnung
von Gast am 29.05.2021 um 11:56
Auch wir haben Post erhalten und werden Widerspruch einlegen .
Wir möchten aber auch deutlich sagen das es jedem seine persönliche Entscheidung war den Verzicht auf Kurabgabe zu unterschreiben .
Der Campingplatzbetreiber hat uns zu keiner zeit dazu gedrängt , sondern nur den Sachverhalt dazu dargelegt .
Motte und seinem Team wünschen wir jedenfalls das allerbeste .
Schäbige Art
von Gast am 02.06.2021 um 08:58
Es ist schon eine schäbige Art, den Konflikt mit dem Campingplatzbetreiber auf dem Rücken der Gäste auszutragen. Fair wäre es gewesen, eine Rechnung über den Kurbeitrag zuzuschicken, meinetwegen auch mit Aufschlag für Verwaltungsmehraufwand. Aber man sitzt ja am längeren Hebel und spielt seine Macht gegenüber denen aus, die sich am wenigsten wehren können. Und die schämen sich dafür gar nicht mal.
Einstellungsmitteilung
von Gast am 02.06.2021 um 20:37
Als wir uns im vergangenen Jahr 2x entschlossen die Kurabgabe für uns zwei bzw. drei Personen nicht zu entrichten, geschah es nicht unter Zwang! Letztendlich ist jeder für sein Tun selbst verantwortlich! Es ging uns nicht um Ausgaben zu sparen! Auch wir fanden die Kurabgabe damals in der Form nicht korrekt.

Nach neun Monaten eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit zu ahnden, dazu noch in unverhältnismäßiger Höhe (Aufenthalt → Kurabgabe → Verwarngeld) ist schon seltsam, aber das sind die Gedanken eines normalen Bürgers.

Für unseren 2. Aufenthalt haben wir jetzt die Einstellungsmitteilung vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte erhalten: "... nach Eingang und Prüfung Ihres Widerspruchs ...".

Nun warten wir die Entscheidung zu unserem 1. "Vergehen" ab.

Bis bald wieder bei Euch auf dem Platz
Tom & Yvonne




Widerspruch
von Gast am 03.06.2021 um 16:41
Hi,
Auch wir sind nun leider betroffen - wenn ich die vorige Nachricht richtig verstanden habe, hatten Sie mit einem Widerspruch Erfolg? Darf ich fragen, wie Sie diesen formuliert haben?

Bzgl. der Aufforderung durch die Campingplatzbetreiber: Hier wurden wir weder genötigt, noch wurde eindringlich darauf gepocht, das zu Unterschreiben und die Abgabe nicht zu zahlen. Ich wurde sehr neutral über den Sachverhalt informiert und habe für mich eine fundierte Entscheidung getroffen. Das Vorgehen der Stadt Mirow find eich äußerst fragwürdig und sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich nicht rechtens ist, hoffe ich , eine dass entsprechende Entschuldigung erfolgt. Der Familie Motte wünsche ich viel Kraft und Erfolg in dieser Sache!
Mit vielen Grüßen aus Kiel und auf einen baldigen Urlaub am Rätzsee
Michel
Einstellungsmitteilung Owi
von Gast am 04.06.2021 um 10:01
Wir haben im letzten Jahr fünfmal den schönen Campingplatz genutzt.
Ergebnis:
Owi 2 Personen x 30 Euro = 60 Euro x 5 Besuche = 300 Euro
Jeweils Widersprochen!
jetzt:
Bußgeld 2 Personen x 58,50 Euro = 117 Euro x 5 Besuche = 585 Euro
Jeweils Widersprochen!

Gestern lag wieder Post vom "AMT" im Briefkasten " Einstellungsmitteilung", kein Wort der Entschuldigung. Für mich nach wie vor Amtsmißbrauch und Nötigung..., weiß nicht, wer schon alles aus Angst gezahlt hat.
Widerspruch
von Gast am 04.06.2021 um 11:38
Das stimmt mich doch sehr froh zu hören- darf ich fragen, in welcher Form Sie den Widerspruch angegeben haben? Lediglich das Formblatt mit "Nein" angekreuzt oder haben Sie dies ausformuliert?
Mit freundlichen Grüßen,
Michel
Einstellung
von Gast am 04.06.2021 um 12:10
Wir haben ausformuliert. Hilfe dazu finden Sie hier auf der "Motte-Seite" unter "Was gibts Neues?" oder auch hier: https://hexenwaeldchen.de/aktuelle-corona-info-und-info-kurtaxe/
Dort gibt es Passagen, die man rauskopiert fast komplett fertig benutzen kann, ... man muss sich aber die Zeit nehmen, alles einmal zu lesen...
Amt sendet weiter Owi
von Gast am 04.06.2021 um 20:08
Habe vor wenigen Tagen jetzt ebenfalls Owi-Bescheide erhalten. Sie wurden ausgestellt am 26.05.21 für den Aufenthalt Anfang September.
Obwohl sie frühere Einsprüche bereits einstellen, machen sie gleichzeitig munter weiter mit den Verwarngeldern. Das ist echt krass.
Mein Einspruch ist unterwegs.

Danke für die hilfreichen Infos, und weiterhin viel Erfolg.

Wolfgang
Kleine Anregung
von Gast am 12.06.2021 um 16:49
Geehrte Campingplatzbetreiber,
ich finde es persönlich ihrerseits sehr schade unwissende Besucher und Touristen mMn fragwürdig aufzuklären und für Ihren Rechtsstreit zu instrumentalisieren. Ja, jeder kann frei handeln und kann bei Ihnen die Kurtaxe zahlen, jedoch wird man zweifelsohne durch Ihr Team in die Irre geführt.
Ich hoffe Ihr „Streit“ um die Kurtaxe, in den Sie so viel Ihrer Lebenszeit stecken, geht bald vorbei und Sie reflektieren Ihre Handlungsweisen.
Alles gute und viel Erfolg ;)
Ich höre schon die Amtsschimmel vor Lachen wiehern
von Gast am 16.06.2021 um 10:40
...für mich ist die Botschaft klar. Howdy Cowboy...zahl deine Strafe und laß dich hier in dieser Gegend nie wieder blicken!!!
Einspruch abgelehnt
von Gast am 17.06.2021 um 08:34
So das Schreiben gekommen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt wurde. Begründung reicht nicht aus. Hatte den Text hier als Begründung übernommen.
Eine woche Zeit zum zahlen sonst geht es an Staatsanwaltschaft.
OWI Amt Mirrow
von Gast am 17.06.2021 um 18:29
Liebe Lesende, Betroffene und liebes Campingteam,

leider sind auch wir betroffen vom Amt Mirow und haben für eine Übernachtung 16-17.08.2020 eine OWI in Höhe von 2 x 30,-€ im Mai 2021 erhalten. Im Ergebnis unserer Anhörung erhielten wir nun Post vom Amt Mirow, dass unsere vorgebrachten Gründe es nicht rechtfertigen die Verwarnung zurückzunehmen. Somit kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Es würde uns schon sehr interessieren, da bei anderen Urlaubern vom Amt Mirow die Verfahren eingestellt wurden, mit welcher Elle hier gemessen wird und ggf. worauf sich andere Urlauber bezogen haben.

Der Fakt und die Ursache dürften ja gleich sein, wenn es um den Widerspruch zur Kurabgabe in 2020 geht.

Darüber hinaus wäre es treffend auch vom Betreiber wieder einmal ein paar sehr aktuelle Informationen zum Stand der Dinge in der Rechtsprechung zu erhalten und ggf. die Möglichkeit zu eröffnen, dass die Betroffenen auch mal direkt miteinander kommunizieren könnten.

Viele Grüße
Fam. Sen / Kun
Einspruch abgelehnt
von Gast am 01.07.2021 um 08:10
Ich habe gestern ebenfalls das Schreiben bekommen, indem mein Einspruch abgelehnt wurde da die Begründung nicht ausreicht, ist wohl so ein Standardspruch von denen. welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? die Frist von einer Woche verstreichen lassen und ein Bußgelbescheid in kauf nehmen, oder besser bezahlen?
Gruß Norbert Hahn
Was denn jetzt?
von Gast am 07.07.2021 um 06:57
Wie wäre es mal mit einem Update des Betreibers darüber, was andere, deren Einspruch stattgegeben wurde, in ihrem Widerspruch formuliert haben? Fühle mich hier als 'Ritter für deren Sache' ziemlich im Stich gelassen.
Nicht nachvollziehbar
von Gast am 07.07.2021 um 06:59
Habe den Text eures Anwalts übernommen, jedoch ohne Erfolg. Heute kam die Ablehnung des Einspruchs mit erneuter Aufforderung zu zahlen.

Die Dame an eurer Anmeldung hat uns damals erzählt, dass die Unterschrift des Widerspruchs keine Folgen hätte. Nach knapp 40km mit dem Kajak durch die Sommersonne und entsprechender Erschöpfung, habe ich mich naiverweise dazu hinreißen lassen, den Wisch zu unterschreiben. Auf dem vorformulierten Widerspruch gab es keinen Hinweis auf mögliche Sanktionen.

Ich finde es schade, dass ihr den Streit mit der Stadt Mirow, so berechtigt er auch sein mag, auf dem Rücken eurer Gäste austragt.
Sollte mein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch nicht fruchten, werde ich eventuelle Regressansprüche gegen euch prüfen.
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid abgelehnt...
von Gast am 07.07.2021 um 12:26
auch bei uns, und Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche, ansonsten Weiterleitung ans Amtsgericht. Liebe Familie Mottkowski, seht ihr noch eine Chance, ohne die Zahlung der 2*58EUR Bußgeld durchzukommen?
Dito - Androhung Übergabe an Staatsanwaltschaft
von Gast am 07.07.2021 um 14:04
auch ich hab den Spass mit der Stadt Mirrow -

und ich spiele das Spiel bis zum Schluß.

Sollen die mich halt verklagen wegen 3 Euro, aus denen inszwischen angeblich 58 Euro geworden sind.

Wie immer - die Stadt Mirrow wird mich nie wieder sehen - es gibt auch andere schöne Plätze.
Anschreiben des Amts Mecklenburgische Kleinseenplatte
von Gast am 08.07.2021 um 09:42
Gerade ist uns aufgefallen, dass die Schreiben des Amts hinsichtlich Ungültigkeit unseres Widerspruchs gegen Verwarnungsgeld und Bußgeld praktisch identisch sind. Die Herrschaften haben praktisch keine Argumente und versuchen, uns einzuschüchtern und doch noch zum Zahlen zu bewegen. Das dumme ist nur, ohne Rechtschutzversicherung ist man bei Nicht-Kooperation schnell in Größenordnungen, wa das empfindlich teuer werden könnte.
Da würde mich sehr interessieren, wieviele Betroffene es noch gibt, um z.B. abschätzen zu könne, wie viel Aufwand das Amt noch veranstalten wird, um an die paar Kröten zu kommen.
Zudem wäre es auch sehr hilfreich, wenn wir wüssten, was aktuell an der rechtlichen Front gerade geschieht.
Androhung Übergabe an Staatsanwaltschaft
von Gast am 08.07.2021 um 10:44
Vier von fünf Bußgeldbescheide sind bei mir eingestellt worden, ... einer noch nicht.
Ich halte die Drohungen des Amtes für reines Säbelrasseln.
Wir dürfen die Drohung "... wird an die Staatsanwaltschaft übergeben" nicht als richterliches Urteil ansehen!
Kein Gericht wird ein Prozess zulassen, ohne Aussicht auf Erfolg.
Warum bei mir beispielsweise vier Bescheide aufgehoben worden sind, und einer nicht, soll mir ein Staatsanwalt gerne mal erklären.
Ich denke, auf so eine windige Sache lässt sich kein Gericht ein.
Mirow
von Gast am 09.07.2021 um 07:11
Die Stadt Mirow würde mich schon wieder sehen - die 10-Seen-Tour kann sich selbst im Vergleich zu Paddeltouren in Skandinavien lassen. Was ich nach all diesen Possen mit der Kurtaxe gerne sehen würde, ist, dass der Amts-Dickschädel, der für das alles verantwortlich ist, gefeuert wird - leider ein Wunschtraum..
Einstellungsmitteilung Owi von Gast am 04.06.2021 um 10:01
von Gast am 10.07.2021 um 16:27
Lieber Gast vom 04.06.2021,

wie Sie schrieben wurde Ihr Verfahren eingestellt. Wie viele Andere würden wir gerne wissen mit welcher Begründung Sie im Widerspruch herangegangen sind und wie der Text vom Amt Mirow zur Einstellung lautet.

Es wäre sicher nicht nur für uns eine große Hilfe sondern für alle anderen auch.
Zur Zeit kommt es mir so vor als ob hier jeder für sich alleine kämpfen muss und kein Zusammenhalt in dieser Sache besteht.

Natürlich kann hier auch jemand anderes seine Daten einstellen. Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes und damit alle persönlichen Dinge schwärzen einschließlich der Aktenzeichen.

Es wäre allen eine Hilfe.

Für ein Feedback wären wir als Betroffene aus dem August 2020 dankbar.

Viele Grüße
Weiterleitung an das Amtsgericht
von Gast am 15.07.2021 um 23:08
Wir haben aus dem Anwaltsschreiben, das hier auf der Seite gepostet wurde und dem vom Hexenwäldchen ein 3-seitigen Widerspruch formuliert, jedoch letzte Woche die Ablehnung bekommen, dass unser Einspruch „geprüft“ wurde, jedoch „die vorgebrachten Gründe es nicht rechtfertigen, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen“.

Ich verstehe nicht, wie einige eine Einstellung erreicht haben und andere nicht? Da bei uns keine Gründe oder dergleichen angegeben wurden, habe ich das Gefühl die Sachbearbeiterin hat sich unser Schreiben nicht einmal durchgelesen.

Jetzt sollen wir innerhalb einer Woche bezahlen, oder der Vorgang wird über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet.

Wer ist noch in dieser Situation? Wie habt ihr euch verhalten?
Kann jemand sagen, was die potenziellen Konsequenzen sind?

Wir tendieren zu überweisen, damit der Spuk ein Ende hat. Wobei es sehr bitter ist wegen 2 nicht gezahlten Euros, 117 € zahlen zu müssen. Wäre mit klar gewesen was ich unterschreibe, hätte ich die 2€ Kurtaxe gezahlt. Auf allen anderen Campingplätzen habe ich dies auch getan…
Fragen
von Gast am 20.07.2021 um 21:58
ich habe am 26.05. an Motte 2 Fragen gestellt - die weiteren Kommentare zeigen, dass wohl Interesse an Zusammenarbeit vieler Betroffenen besteht - leider immer noch keine Antwort! man sollte den Frust der vielen Betroffenen nicht unterschätzen!
Norbert+Bärbel
OWI Amt Mirow
von Gast am 22.07.2021 um 19:02
Bei mir wurde ebenfalls der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt und leitet bei Nichtzahlung von 58,50 € den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiter. Würde mich über neue Informationen freuen
Gegenseitige Unterstützung?
von Gast am 22.07.2021 um 19:47
Auch wir würden uns über Austausch und Ideen Betroffener freuen.
Aus den OWI Schreiben wurden auch bei uns drei Bußgeldbescheide - allem haben wir widersprochen.
Bisher aber noch keine weiteren Schreiben aus Mirow erhalten.
Auch für uns stellt sich die Frage: Können wir uns als betroffene zusammenschliessen? Wie ist das möglich? Hat jemand eine Kontakrmöglichkeit, die er/sie heir angeben kann, darf und möchte?
Und vor allem: Wie war die Herangehensweise der Betroffenen, die berets den Einstellungsbescheid erhalten haben? Es wäre schön, wenn wir uns gegenseitig unterstützen.
Liebe Grüße und einen schönen Abend!
Gegenseitige Unterstützung 2?
von Gast am 26.07.2021 um 07:24
Das mit dem Zusammenschließen halte ich für eine gute Idee. Ich habe 58€ und paar Cent mit der Angabe im Verwendungszweck - Unter Vorbehalt/Prüfung rechtliche Lage gezahlt. Ab 01.08.21 sind wir wieder bei Motte. Vielleicht sind ja noch mehr betroffene da und man redet mal.
Ich mache ein Schild an unseren Camper mit der Aufschrift Kurtaxe ???
Gruß Dirk.
Kurabgabe aus 2020 und das Amt Mirow, Stand 14.08.2021
von Gast am 14.08.2021 um 08:52
Guten Tag an Interessierte,

ja es sieht so aus als ob das Amt munter weiter macht mit der Erhebung seiner Forderungen. Doch scheinen hier auch weitere eklatante Fehler im Detail zu liegen.

Leider sind wir immer noch betroffen mit den Forderungen des Amtes und erhielten am 05.08.2021 eine Ablehnung unseres Einspruches zum erhobenen Bußgeldbescheid.
Inhaltlich erscheint der Text eine Standartformulierung zu sein: "vorgebrachte Gründe es nicht rechtfertigen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen"

Es ist kein Bezug zu den eingebrachten Begründungen enthalten, somit ist dies eine reine Willkür und hat rechtlich betrachtet keinen Bestand.

Weiter heißt es:"....Bußgeld innerhalb einer nach Erhalt des Schreibens einzahlen, leitet die Verwaltungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zu Entscheidung weiter".

Ja und dann müsste von dort ein Verfahren eingeleitet werden. Dies ist sehr stark zu bezweifeln da es bereits in gleicher Sache Rücknahmen der Bußgeldbescheide gab bzw. da die Kurabgabensatzung aus 2020 nicht rechtskonform war.

Abschließend sei erwähnt das keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist.

Siehe Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 58
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.


Da die Bescheide in dieser Sache wohl alle gleich in der Textform aus dem Drucker des Amtes Mirow kommen dürfte es interessant gewesen sein diesen Kommentar zu lesen.

Schade ist nur das jeder für sich alleine in dieser Sache ist und der Campingplatzbetreiber keine Plattform nach der DSGVO anbietet damit die Betroffenen dort untereinander direkt kommunizieren können.

Beste Grüße aus dem Norden in 18059 bei Rostock

Carola und Stephan

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